Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) vom -Abenteuerland

Werte Gäste,

mit dem bezahlen des Eintritts anerkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die Spielregeln bzw. Hallenordnung und die angebrachten Hinweisschilder.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren
Informationsblättern zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres
Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht
zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Socken
können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
In der Halle, sowie auf den Toiletten ist das Rauchen streng verboten nur in dem dafür vorgesehenen
und gekennzeichneten Raum ist das Rauchen erlaubt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen.
Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und
Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis,
dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon
ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen. Behälter aus Glas oder
Porzellan, sowie Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in den
Spielbereich mitgenommen werden.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine
Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en.
Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich
auszuüben.
Sollte sich jemand im Tagaluba Verletzen ist es unbedingt notwendig, dass Sie den Unfall unverzüglich
beim Personal melden, um Erste Hilfe Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Weiters ist es notwendig, auch bei kleinen Verletzungen einen Unfallbericht vollständig auszufüllen.
(wegen der Versicherung)
Spätere Unfallsmeldungen können wir (bzw. Versicherung) nicht akzeptieren!
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes
Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände
mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung
benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene
Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem
gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften
nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht.
Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige
Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der
allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden.
Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die
Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird
über Nacht entfernt.
Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen
oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des
Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 50,-€ erhoben.
Fundsachen werden 14 Tage an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen
Bedingungen behandelt.
Wenn Besucher bei der Benutzung aller Einrichtungen der Halle, wie z.B. der Spiel- und
Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen durch eigene Unachtsamkeit
oder vorsätzlich Schaden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für
diesen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals in der Halle ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher,
die gegen die Grundsätze der Hallenordung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können
im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
Die Großtrampoline dürfen jeweils nur von einer Person/Sprungtuch benutzt werden. Bitte
beachten Sie im Interesse der Fairness für alle die Ampelanlage, die den Wechsel der Springer
regelt. Kinder unter 3 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr die Großtrampolinanlage nicht
benutzen. Im Kleinkindbereich auf der Galerie steht eine altersgerechte Hüpfburg.
Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zulassung zum
Hallenbesuch bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe
von Gründen zu verwehren.
Geben Sie vor Verlassen der Halle ausgeliehene Sachen bitte wieder an der Kasse zurück. Bei
Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. Filmen und Fotografieren ist in unserer Halle
erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für
gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung
durch die Betreibergesellschaft.
Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten
Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die
Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren.
Tagaluba!